Pressemitteilung 20.11.2009
Stephan Gatter betont, dass jegliche Versuche, Zeugen ins Zweilicht zu stellen, unzulässig seien.
Zur heutigen Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses II (PUA) erklärte der PUA-Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Stephan Gatter:
"Es bleibt dabei: Das Zeugnisverweigerungsrecht basiert auf rechtsstaatlichen Prinzipien, die auch im PUA nicht mit Füßen getreten werden dürfen.
Das Anliegen des Zeugen Dr. Victor Mertsch, der als Ministerialrat des Landesumweltministeriums heute im PUA wegen eines noch anhängenden schwebenden Verfahrens gegen ihn zu bestimmten Fragen vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat, muss respektiert werden. Das erfordert die Achtung vor unserem demokratischen Rechtsstaat. Das muss auch die CDU endlich einsehen. Jegliche Versuche, Zeugen, die aus berechtigten Gründen eine Aussage verweigern, ins Zweilicht zu stellen, sind unzulässig."