
Bilder aus dem Landkreis: Oberhaching, Brunnen vor dem Gymnasium Oberhaching im Winter
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Von Werner Landmann, Finanzreferent, Garching
Jedes Jahr während der Haushaltsberatungen im Landkreis wird über die Höhe der Kreisumlage sowohl im Landratsamt, als auch in den 29 kreisangehörigen Städten und Gemeinden heftig debattiert. Zurecht, denn diese Umlage ist der wichtigste Einnahmeposten im Kreishaushalt und stellt gleichzeitig einen zentralen Ausgabenblock für die einzelnen Kommunen im Landkreis dar.
Im letzten Haushaltsjahr betrug dieser Umlagesatz 41,65 %, das heißt, jede Gemeinde/Stadt hat diesen Prozentsatz ihrer gesamten Einnahmen (vor allem Gewerbesteuer und Einkommenssteueranteile) an den Kreis abzuführen. Die konkrete Höhe legt der Kreistag jedes Jahr neu fest.
Entscheidend ist dabei, dass der Landkreis mit dem eingenommenen Geld seine Aufgaben erfüllen kann. Also das zu leisten, wozu er gesetzlich oder - seltener - durch Beschlüsse der Kreisgremien verpflichtet ist, insbesondere: Jugendhilfemaßnahmen, Vollzug des Sozialgesetzbuches (Hartz IV, Behindertenhilfe, Verhinderung von Obdachlosigkeit u.v.a.), Öffentlicher Personennahverkehr, Bau und Unterhalt der weiterführenden Schulen im Landkreis, Zahlung der Bezirksumlage an den Bezirk Oberbayern etc.
Veröffentlicht am 17.01.2012
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