Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmer Rhein-Neckar Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmer Rhein-Neckar http://spdnet.sozi.info/bawue/rhn/afarhn 2008-04-18T19:20:00+02:00 WebsoziCMS Antrag Kreisparteitag Artikel 2008-04-18T19:20:00+02:00 http://spdnet.sozi.info/bawue/rhn/afarhn/index.php?nr=10854 Wahlmanifest Artikel 2008-04-13T19:59:00+02:00 http://spdnet.sozi.info/bawue/rhn/afarhn/index.php?nr=10637 Mindestlohn Sind Mindestlöhne Jobkiller? Diskussionsveranstaltung der SPD Sandhausen und der AfA Rhein-Neckar Sandhausen. (GK) Die Arbeitgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD ( AfA ) und die Sandhäuser SPD luden am 12.7. zu einer Diskussionsveranstaltung zum Mindestlohn und Grundeinkommen ein. Peter Wirkner vom Vorstand der SPD Rhein-Neckar leitete t die Diskussion und konnte auf dem Podium Birgit Zenker, die Bundesvorsitzende der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung ( KAB ) , Gert Weisskirchen, MdB , und Gisbert Kühner, den Vorsitzenden der AfA Rhein-Neckar begrüßen. Gisbert Kühner verwies in seinen Ausführungen auf die neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen. „ Diese belegen, dass Mindestlöhne gar keine oder nur geringe negative Auswirkungen auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit haben“, so Kühner. „ Die Argumente für oder gegen einen Mindestlohn sind meist ökonomisch geprägt. Die Lebenssituation der working poor spielt nur eine untergeordnete Rolle, “ fuhr er fort. Den Berliner Kompromiss kritisierte er. Die Aufgabe eines Mindestlohns sei, zu verhindern, dass der Staat zugunsten der Wirtschaft seine Sozialsysteme ausblutet. Das aber würde der Kompromiss nicht tun. Die neoliberalen Modelle zum Grundeinkommen lehnt er ab. „Hinter dem Modell von Götz Werner verbirgt sich ein Abbau des Sozialstaats. Es wird die Befreiung von der Erwerbsarbeit propagiert, aber über Arbeit erfolgt die Zuweisung von sozialer und materieller Anerkennung“, merkte Kühner an. Birgit Zenker, die Bundesvorsitzende der KAB, bezog im Anschluss klare Positionen. „ An der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns als unterste Lohngrenze geht kein Weg vorbei. Das ist längst auch mehrheitliche Meinung in der Union. Deutschland untergräbt die Standards unserer europäischen Nachbarn.“ Der im Koalitionsausschuss gefundene Kompromiss sei für die Eindämmung des Niedriglohnbereichs ungeeignet, sagte sie weiter. „ Der Mindestlohn dient dazu, in der Erwerbsarbeit ein Minimum an sozialer Gerechtigkeit zu verwirklichen. Das Grundeinkommen hingegen ist ein Instrument, um die Erwerbsarbeitsgesellschaft weiter zu entwickeln“, redete sie Klartext und verknüpfte die Themen Mindestlohn und Grundeinkommen. Sie ging noch einen Schritt weiter:“ Die Einführung eines Grundeinkommens ohne Mindestlohn wird den Wert der Arbeit weiter verringern und die Unternehmer gänzlich aus der Verantwortung entlassen“, befürchtet Frau Zenker. Gert Weisskirchen versuchte den Berliner Kompromiss zu erklären. „ Es werden Segmente der Arbeitnehmer geschützt. Ohne den Kompromiss wäre der Sozialstaat weiter geschwächt. Ein Grund, warum nicht mehr drin war, ist die dramatische Schwäche der Gewerkschaften, besonders im Osten. Diese Schwäche der Gewerkschaften und der Politik ist deren gemeinsames Dilemma.“, bewertete Weisskirchen die Situation. Er warnte vor dem bedingungslosen Grundeinkommen. „Wenn das kommt, verschwindet der Arbeitsbegriff und das würde den totalen Sieg der neoliberalen Idee bedeuten“, so Weisskirchen. „ Wir müssen raus aus der Defensive. Alle Gruppierungen links von der Mitte müssen geschlossen gegen die Tendenz in eine neoliberale Politik, die die Arbeitnehmerrechte weiter beschneidet, kämpfen“, so seine Forderung auch an Michael Seis von der IG-Metall und die Vertreter von Verdi. Matthias Horn, der Vorsitzende des Ortsvereins Sandhausen bedankte sich insbesondere bei Birgit Zenker, die aus Köln in die Kurpfalz kam, um mit der SPD und der AfA zu diskutieren. Er überreichte ihr ein Weinpräsent und schlug vor, den Kontakt zur KAB weiter zu suchen und zu vertiefen. 2007-07-14T17:27:00+02:00 http://spdnet.sozi.info/bawue/rhn/afarhn/index.php?nr=4475 Mindestlohn Gerechter Lohn für gute Arbeit. Braucht Deutschland Mindestlöhne? Ist ein bedingungsloses Grundeinkommen die Lösung für die Probleme am Arbeitsmarkt? Die bekannten Forschungsinstitute kommen trotz unterschiedlicher Betrachtungsweise zum Ergebnis, dass der Niedriglohnsektor wächst und dass er sich verfestigt. Niedriglohnjobs sind häufig instabil und nur von kurzer Dauer. Sie schaffen auch keine neuen Arbeitsplätze. Gesetzliche Mindestlöhne gibt es in Deutschland nicht. Die eigentliche Haltelinie nach unten ist immer noch der Tarifvertrag. Aber durch die nachlassende Tarifbindung profitieren immer weniger Menschen von Tarifverträgen. Viele der untersten Tarife liegen zwischen 4 bis 6 Euro brutto. Ist ein gesetzlicher Mindestlohn die richtige Maßnahme zur Eindämmung von Lohndumping? Klar ist, dass etwas geschehen muss. Der Staat kann nämlich auf Dauer nicht Niedriglöhne ohne jede Untergrenze subventionieren. 2005 hatten über 900.000 Beschäftigte einen Anspruch auf ergänzendes ALG II. Dieser Mitnahmeeffekt beim ALG II muss verhindert werden. Seit Beginn der industriellen Revolution ist die Produktivität immer schneller gestiegen. In den reichen Ländern gibt es einen Lebensstandard wie nie zuvor. Andererseits nehmen Erwerbslosigkeit, unsichere Erwerbsverhältnisse und Armut zu. Ängste vor sozialem Abstieg haben inzwischen schon die Mittelschichten erreicht. Kann uns ein bedingungsloses Grundeinkommen, bei dem jede Bürgerin und jeder Bürger einen Anspruch auf eine bedingungslose monetäre Grundabsicherung hat, diese Ängste nehmen? Immerhin vertreten Befürworter dieses Modells die Meinung, das das bedingungslose Grundeinkommen existenzsichernd ist, keine Bedürftigkeitsprüfung wie bei ALG II erfordert und keinen Zwang zur Arbeit bedeutet. Sie sagen, durch das Grundeinkommen würde die Freiheit aller Menschen, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten, gestärkt. Wir laden Sie ein, mit uns über diese Themen zu diskutieren. Diskussionsteilnehmer: - Birgit Zenker, Bundesvorsitzende der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung Deutschland ( KAB ) - Gisbert Kühner, Kreisvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD ( AfA ) - Moderation: Peter Wirkner, stellv. Vorsitzender der SPD Rhein-Neckar Ort: " Zur Dorfschänke", Schulstrasse 15, 69207 Sandhausen 12. Juli 2007 um 18.30 2007-06-30T08:44:00+02:00 http://spdnet.sozi.info/bawue/rhn/afarhn/index.php?nr=4013 Rente mit 67 Pressemitteilung AfA Rhein-Neckar lehnt Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre ab. Zu Gesetzesvorlage für Rente mit 67 erklärt die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen Rhein-Neckar in der SPD (AfA): 1. Wenn die Aussagen der Demografie-Forschung sich so wie vorhergesagt einstellen, wird im Jahr 2050 etwa jeder dritte Einwohner diese Landes über 60 Jahre und nur noch jeder sechste unter 20 Jahre alt sein. Statistisch belegbar ist die kontinuierliche Zunahme der durchschnittlichen Rentenbezugsdauer in den vergangenen Jahrzehnten. 2. Diese prognostizierten bzw. empirisch belegbaren Entwicklungen rechtfertigen die Überlegungen, wie die Finanzierbarkeit der Rente nachhaltig gesichert werden kann. 3. Die Sicherung der Finanzierungsfähigkeit der Rentenversicherung kann durch Veränderung der nachstehenden Stellschrauben erfolgen: • Erhöhung des Rentenzugangsalters • Verbesserung der Einnahmeentwicklung • Späterer Rentenbezug, z.B. Rente mit 67 4. Die meisten Rentenreformen der letzten Jahre haben lediglich Symptome bekämpft. Die zentralen Gründe für die Finanzierungsprobleme liegen allerdings in der anhaltend hohen Massenarbeitslosigkeit, der im europäischen Vergleich zu niedrigen Erwerbsquoten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 50 und der Frauen. Deshalb hat die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit absolute Priorität. 5. Die Einnahmeseite kann dadurch gestärkt werden, dass alle Berufstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Dies betrifft geringfügig Beschäftigte, Selbständige ohne Pflichtversicherung aber auch Beamte und Freiberufler. 6. Die Einnahmeseite kann dadurch gestärkt werden, dass die inflationäre Ausweitung von Mini- und Midi-Jobs gestoppt wird und diese prekäre Beschäftigungsformen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse umge-wandelt werden. 7. Die AfA Rhein-Neckar ist sehr skeptisch, was eine anhaltende Rückführung der Arbeitslosenquote angeht. Flankierende Maßnahme, wie derzeit 50 plus, Bonusregelung, Eingliederungszuschüsse wirken sich, wenn überhaupt, nur auf die momentane Erwerbs-losenquote aus. Die Wirksamkeit für diejenigen, die eine Heraufsetzung des Renteneintrittsalters betrifft, ist nicht gesichert. 8. Die AfA bevorzugt deshalb nach den im Moment bekannten Parametern einen flexiblen Übergang in den Ruhestand bis zum 65. Lebensjahr. Erst, wenn gesicherte Daten dafür vorliegen, • dass die Massenarbeitslosigkeit nachhaltig gesenkt werden kann • dass ältere Arbeitnehmer Arbeitsplätze am 1. Arbeitsmarkt finden • dass geringfügige in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden • dass die Frauenerwerbsquote nachhaltig erhöht wird ist für uns eine Erhöhung des Rentenbeintrittsalters auf 67 Jahre diskutierbar. 9. Soziale Standards, wie ein Anspruch auf vorzeitigen Rentenbezug wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit soll vorerst auch für die Jahrgänge nach 1952 gewährleistet werden. 10. Wer 40 Versicherungsjahre hat, sollte vor dem 65 Jahr ohne Abschläge in den Ruhestand gehen können. 11. Der Bundestag hat einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der unserer Position nicht entspricht. Das muss man in einer Demokratie akzeptieren. Für uns ist aber die Revisionsklausel wichtig. Die Bundesregierung ist demnach verpflichtet, ab 2010 regelmäßig darüber zu berichten, ob die Maßnahmen mit der Entwicklung der Arbeitsmarktlage und der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer vereinbar ist. Eine Revision bleibt also möglich. Wir werden die Wirksamkeit dieses Kontrollinstruments genau beobachten. 2007-06-03T14:47:00+02:00 http://spdnet.sozi.info/bawue/rhn/afarhn/index.php?nr=3639 Mindestlohn Pressemitteilung AfA Rhein-Neckar fordert die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Gerechter Lohn für gute Arbeit und gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Die bekannten Forschungsinstitute kommen trotz unterschiedlicher Berechnungsweise zu einem allgemeingültigen Entwicklungstrend: Der Niedriglohnsektor wächst nicht nur, er verfestigt sich. Die Argumentation, dass Niedriglohn-Arbeitsplätze dauerhaft neue Arbeitsplätze schaffen, hat das IAB widerlegt. Niedriglohnjobs sind häufig instabil und nur von kurzer Dauer. Für viele Arbeitnehmer wird der Niedriglohnsektor zur Falle. Nur eine Minderheit der Geringverdiener schaffte es in eine bessere Position aufzusteigen. Der Niedriglohnsektor ist aber kein Sammelbecken von gering Qualifizierten, denen es an Produktivität fehlt. 2/3 der Niedriglöhner haben eine Berufsausbildung oder gar ein Studium vorzuweisen. Das WSI stellt auch fest, dass nur 8,9% der Niedriglohnbeschäftigten ausländische Arbeitnehmer sind. Es existiert nur eine verbindliche Norm als Messlatte für einen gerechten Lohn. Die Europäische Sozialcharta von 1961 legt fest, dass ein Lohn unter 60% des nationalen Netto-Durchschnittslohns nicht angemessen ist. Nach Berechnungen des WSI waren das 2003 1.012 €. 3,3 Millionen Menschen in Deutschland verdienten weniger. Gesetzliche Mindestlöhne gibt es in Deutschland nicht. Die eigentliche Haltelinie nach unten ist immer noch der Tarifvertrag. Viele der untersten Tarife liegen zwischen 4 und 6 € brutto. Durch die nachlassende Tarifbindung profitieren immer weniger Menschen von Tarifverträgen. Die AfA Rhein-Neckar fordert die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, damit für Niedriglöhner gilt: Gerechter Lohn für gute Arbeit und gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Neoliberale Vertreter behaupten, das bei Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns mehrere Hunderttausend Jobs im Niedriglohnbereich wegfallen. Sie sehen gar einen Vorteil in den Niedriglöhnen. Handwerksleistungen, Service in Gaststätten und viele anderen Dienstleistungen würden billiger und das Realeinkommen der Deutschen würde steigen. Sie fordern, die Lohnkonkurrenz der Osteuropäer zu akzeptieren, dem Lohndruck nachzugeben und die Geringverdiener durch dauerhafte persönliche Lohnzuschüsse zu unterstützen. Diese Position ist unsozial und weitestgehend falsch. Empirische Untersuchungen zu Mindestlöhnen haben das Gegenteil bewiesen. Studien haben belegt, dass der Mindestlohn bzw. auch die Erhöhung des Mindestlohns die Beschäftigung nicht verminderte bzw. Auswirkungen auf Schließung oder Neugründung von Unternehmen hatte. Die OECD schließt aus den unterschiedlichen Studien die Ergebnisse: • Erhöhungen des Mindestlohns haben leicht negative Auswirkungen auf die Beschäftigung von Jugendlichen ( z.B. Frankreich ). • Auswirkungen auf junge Erwachsene sind nahe bei null oder nicht signifikant. • Auswirkungen auf die Beschäftigung von Erwachsenen ist nicht festzustellen. Aufgrund der hohen Tarifbindung konnten die Sozialpartner in Deutschland auf Branchenebene Mindeststandards sichern. In Bereichen mit schwacher Tarifbindung wurden Tarife für allgemein verbindlich erklärt. Auch zahlreiche nicht tarifgebundene Unternehmen orientierten sich an den Tarifen. Nun hat aber die Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland zugenommen, während die Tarifbindung zurückgegangen ist. Die Sicherung der Mindeststandards bei der Entlohnung kann durch einen Mindestlohn sichergestellt werden. Weitere Sicherungsmaßnahmen sind die Allgemeinverbind-ichkeitserklärung von Tarifverträgen und die Ausdehnung des Entsendegesetzes. Die AfA Rhein-Neckar fordert die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns, der durch branchenbezogene Mindestlöhne ergänzt wird. Der gesetzliche Mindestlohn legt das unterste Auffangniveau fest, das durch allgemeinverbindliche Tarifverträge in vielen Branchen überschritten werden kann. Die AfA ist sicher, dass durch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns das Lohndumping durch niedrig bezahlte ausländische Beschäftigte eingedämmt werden kann. Ein gesetzlicher Mindestlohn ist ein wichtiger Baustein, um Armut trotz Erwerbsarbeit zu verringern. Die deutsche Diskussion sollte sich endlich auf das „wie“ anstelle des „ob“ konzentrieren. Der Staat kann nämlich auf Dauer nicht Niedriglöhne ohne jede Untergrenze subventionieren. 2005 hatten über 900.000 Beschäftigte einen Anspruch auf ergänzendes ALG II. Hier handelt es sich neben den Minijobs um Vollzeitbeschäftigte, deren Erwerbseinkommen nicht ausreicht, um angemessen leben zu können. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns scheint unabdingbar um Mitnahmeeffekte beim ALG II zu begrenzen. 2007-06-03T14:47:00+02:00 http://spdnet.sozi.info/bawue/rhn/afarhn/index.php?nr=3638 Hilde Mattheis im Rhein-Neckar-Kreis Hilde Mattheis besucht den Rhein-Neckar-Kreis Auf Einladung der AfA Rhein-Neckar und der AWO kam Hilde Mattheis, MdB und Mitglied des SPD- Parteivorstands in Berlin sowie stellv. Vorsitzende des Landesverbands am 4.4.2007 in den Rhein-Neckar-Kreis. Als erste Station besuchte die Ulmer Abgeordnete, die Berichterstatterin ihrer Fraktion in der Arbeitsgruppe Pflege ist, das Caritas-Altenzentrum in Plankstadt. In ihrer Begleitung hatte sie unter anderem MdL Rosa Grünstein, den DGB-Kreisvorsitzenden Stefan Rebmann und Gisbert Kühner, Kreisvorsitzender der AfA. Vom Eppelheimer OV nahmen noch die Kreisrätin Renate Schmidt und Elfi Thompson teil. Die Heimleiterin erläuterte das Konzept des Alten- und Pflegeheims, wobei der Schwerpunkt der Diskussion auf der Versorgung demenzkranker Menschen lag. In der Pause zwischen dem Besuch im Altenheim und der Veranstaltung am Abend diskutierte der Eppelheimer Vorstand der SPD mit Hilde Mattheis den Entwurf zum neuen Grundsatzprogramm der SPD. Hilde Mattheis erläuterte ihre Position insbesondere zur Verteilungsgerechtigkeit und zum Begriff der sozialen Demokratie. Diese Diskussion muss der OV jetzt mit seinen Mitgliedern weiterführen. Am Abend fand die Veranstaltung zum Thema Armut in Deutschland statt. Neben Hilde Mattheis nahm Lars Castellucci, der Vorsitzende der SPD Rhein-Neckar die Einladung gerne wahr. Die Moderation der Veranstaltung übernahm Gisbert Kühner von der AfA. Hilde Mattheis bestätigte in ihren Ausführungen, dass es in Deutschland in der Tat Armut gebe. „ Armut bedeutet eine große soziale Ungerechtigkeit. Reichtum hat sich immer mehr konzentriert und die Schere zwischen Arm und Reich geht immer mehr auseinander, “sagte sie und ergänzte: „ Das Risiko, arm zu werden, bedroht zunehmend Alleinerziehende.“ Die Entwicklung einer sich immer weiter öffnenden Schere muss nach ihrer Ansicht aufgehalten werden. Deshalb verlangt sie ein besseres Bildungsangebot schon im frühkindlichen Alter, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei einer höheren Frauenerwerbsquote und die Verbesserung der Durchlässigkeit im sozialen Milieu. „Reichtum braucht ein Maß, Armut eine Grenze, “ begann Lars Castellucci seine Ausführungen. Er verwies auf die unterschiedlichen Armutsbegriffe und wies insbesondere auch auf den sozio-kulturellen Aspekt hin. „ Ein solches Armutsverständnis bedeutet für den Betroffenen soziale Ausgrenzung. Allerdings ist der Armutsbegriff so komplex, dass er auch freiwillige Ausgrenzung beinhaltet, “fuhr er fort. Hartz IV sei zwar als Reform unvollkommen, aber die Behauptung, dass sich die deutsche Gesellschaft wieder in eine Klassengesellschaft verändere und es eine Rutsche in die Armut, genannt Hartz IV gebe, verneinte er. Gisbert Kühner bedankte sich in seinem Schlusswort bei den Referenten und überreichte beiden das Buch „ Unter Eppelheimer Dächern“ von Hans Stephan. Der AWO dankte er für die Mithilfe bei der Organisation des Besuchstages von Hilde Mattheis. ( GK ) 2007-04-10T15:27:00+02:00 http://spdnet.sozi.info/bawue/rhn/afarhn/index.php?nr=3123 Privatisierung kommunaler Reinigung Privatisierung kommunaler Dienste am Beispiel der Gebäudereinigung Podiumsdiskussion der SPD Eppelheim und der AfA Rhein-Neckar Die SPD Eppelheim und die AfA Rhein-Neckar luden am 29.3 .2007 in Eppelheim zu einer Podiumsdiskussion ein, um mit Elisabeth Schönwiese, Gebäudereiniger-Handwerk Baden Württemberg, und Bernhard Rauscher, ver.di, über die Privatisierung von kommunalen Reinigungsdiensten zu diskutieren. Eine weitere wichtige Fragestellung des Abends war, welche Folgen die Privatisierung sowohl für die bisher bei den öffentlichen Trägern beschäftigten Personen hat und ob private Reinigungsunternehmen in die Personalentwicklung ihrer Mitarbeiter investieren. Der Vorsitzende der AFA Rhein-Neckar, Gisbert Kühner, moderierte und leitete durch die Veranstaltung und befragte die beiden Podiumsteilnehmer zu den Themen. In seiner Eingangsmoderation fasste Gisbert Kühner die aktuelle Entwicklung zusammen: „ Es gibt aktuell zwischen 550.000 und 750.000 Beschäftigte in der Unterhaltsreinigung und es ist ein Trend feststellbar, dass immer mehr Reinigungsaufträge von den öffentlichen Arbeitgebern an private Unternehmen ausgelagert werden,“ sagte er, er ergänzte dann aber gleich die negativen Aspekte. „ Typische Frauenarbeitsplätze gehen vom öffentlichen Dienst in das Gebäudehandwerk und die Arbeitsbedingungen liegen weitestgehend im Dunkeln“. Die Auslagerung von Arbeitsplätzen würde Arbeitsplätze sichern, behauptete Frau Schönwiese, außerdem verwies sie auf den allgemeinverbindlichen Tarifvertrag im Reinigungshandwerk und den Einbezug des Gebäudereinigungshandwerks in das Entsendegesetz. „ Dies alles verhindert einen ausufernden Wettbewerb. Im Übrigen ist der öffentliche Reinigungsdienst ein Auslaufmodell.“ Die im öffentlichen Reinigungsdienst Beschäftigten haben keine Ausbildung nach einem Berufsbild der Handwerkskammer. Sie seien zwar motiviert und auch bereit, Qualifizierungen anzunehmen. Allerdings würden sie bald wieder in den „alten Trott“ zurückfallen, berichtet sie aus ihrer Erfahrung. Gleichzeitig kritisiert sie aber auch, dass viele öffentliche Einrichtungen erst gar nicht den Versuch unternommen haben, die Mitarbeiter durch Qualifizierungen auf eine höhere berufliche Stufe zu hieven. „ Eine Auslagerung in private Unternehmen wäre oft nicht nötig, wenn die Mitarbeiter an die Qualifikation der privaten herangeführt würden.“ Damit meint sie eine optimale, kostenreduzierende Reorganisation der Arbeitsprozesse unter Einsatz von Maschinen. „ Man muss nicht gleich auslagern. Durch Optimierung der Prozesse kann die Eigenreinigung durchaus genauso wirtschaftlich sein, wie die Leistung der Gewerbehandwerks.“ sagt sie. Bernhard Rauscher begrüßte ebenfalls den Einbezug des Gebäudereinigungshandwerks in das Entsendegesetz. Allerdings ist es schwierig, zu erklären, warum der Tarif für öffentliche Einrichtungen bei € 7,57 und der des Gewerbes bei € 7,87 liegt. „ Nach dem Entsendegesetz dürfen ausländische Firmen hier tätige Arbeitskräfte nur nach hiesigen arbeitsrechtlichen und tariflichen Bedingungen beschäftigen. Das ist gut so und verhindert Niedriglöhne, “ sagt Rauscher. Er legt aber auch einen deutlichen Akzent auf die sozialen Aspekte der Beschäftigten in öffentlichen Einrichtungen. „ Sie haben Angst um ihre Arbeitsplätze, sie haben noch mehr Angst aus den Folgen des Überleitungsvertrags. Die meisten Öffentlichen Einrichtungen kümmern sich nicht um die Qualifizierung der Reinigungskräfte. Dass die dann irgendwann nicht mehr konkurrenzfähig sind, ist aber die Schuld der öffentlichen Träger. Viele der Mitarbeiter sind dann meist in einem Alter, in dem sie nicht mehr vermittelbar sind. Hier entziehen sich die meisten öffentlichen Arbeitgeber ihrer sozialen Verantwortung für ihre Mitarbeiter.“ so Rauscher. Die Veranstaltung hatte für die anwesenden Gemeindevertreter und die Gäste einen hohen Informationswert und wird mit Sicherheit von Nutzen für die aktuelle Situation in Eppelheim sein. Wer kennt sich schon bei Verdingungsunterlagen der öffentlichen Ausschreibungen aus. Wer da war, ist jetzt besser informiert. ( GK ) 2007-04-03T17:53:00+02:00 http://spdnet.sozi.info/bawue/rhn/afarhn/index.php?nr=3093 Rente mit 67 in Sinsheim Pressemitteilung 3/2006 Podiumsdiskussion zur Rente mit 67 und Mindestlohn Die AfA Rhein-Neckar lud am 13.03.2007 in Sinsheim zu einer Podiumsdiskussion ein um mit Josip Juratovic, Mitglied des Bundestages, Michael Seis Sekretär der IG Metall Heidelberg und interessierten Betriebsräten sowie SPD – und Gewerkschaftsmitgliedern aus der Region zu diskutieren. Der Vorsitzende der AFA Rhein-Neckar, Gisbert Kühner, moderierte und leitete durch die Veranstaltung und befragte die beiden Podiumsteilnehmer zu den Themen. Die unterschiedlichen Positionen zur Rente mit 67 wurden deutlich. Zunächst erläuterte Josip Juratovic, der in Berlin für die Rente mit 67 gestimmt hat, die Gründe für die breite Zustimmung der Bundesregierung. Michael Seis erklärte daraufhin die Position der IG Metall sowie deren Alternativen und begründete die ablehnende Haltung der Gewerkschaften. „Unter den vorhandenen Arbeitsbedingungen in den Betrieben und dem zunehmenden Leistungsdruck ist es nicht möglich, bis 67 Jahre zu arbeiten“, sagte Michael Seis und begründete dies an weiteren Beispielen. Josip Juratovic erläuterte daraufhin die Ansätze des Projektes 50 Plus, welches ebenfalls beschlossen wurde. Er erwartet eine deutliche Verbesserung der Beschäftigungsquote für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Weiter ging es um die Frage der Finanzierung eines Rentensystems. Die Ausgestaltung der Rentenversicherung in eine Erwerbstätigenversicherung war ein weiteres Diskussionsthema. Nach Öffnung der Diskussion stellten viele Teilnehmer der gut besuchten Veranstaltung ihre Fragen. Chancen und Risken eines Mindestlohnes sowie Auswirkungen der Sozialpolitik der letzten Jahre wurden kritisch diskutiert. Diese Politik geht nach Meinung vieler in die falsche Richtung und muss sich ändern. Das Kapital muss den Menschen dienen und nicht die Menschen dem Kapital war eine mehrheitliche Schlussfolgerung der Veranstaltung. 2007-03-16T16:24:00+02:00 http://spdnet.sozi.info/bawue/rhn/afarhn/index.php?nr=2999 Rente mit 67 und Mindestlohn Artikel 2007-02-28T18:29:00+02:00 http://spdnet.sozi.info/bawue/rhn/afarhn/index.php?nr=2896